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Rechnung stornieren und korrigieren: Anleitung mit Beispiel

Ein falscher Betrag, eine falsche Adresse oder ein vergessener Rabatt – Fehler auf Rechnungen passieren. Wichtig ist nur, sie richtig zu korrigieren. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie eine Stornorechnung funktioniert.

Warum man eine Rechnung nicht einfach löschen darf

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung) schreiben vor, dass einmal ausgestellte Rechnungen unveränderbar aufbewahrt werden müssen. Eine fehlerhafte Rechnung darf also weder gelöscht noch nachträglich überschrieben werden – auch dann nicht, wenn sie noch niemand bezahlt hat. Stattdessen wird sie durch eine sogenannte Stornorechnung (auch Korrekturrechnung oder umgangssprachlich „Gutschrift" genannt) aufgehoben.

Zwei Situationen: verschickt oder noch nicht verschickt

Ob eine formale Stornorechnung nötig ist, hängt davon ab, ob die fehlerhafte Rechnung den eigenen Machtbereich bereits verlassen hat.

Vollstorno oder Teilkorrektur?

Bei einer bereits versendeten Rechnung gibt es zwei Varianten:

Vollstorno

Die komplette Rechnung wird aufgehoben. Die Stornorechnung enthält dieselben Positionen wie das Original, jedoch mit negativen Beträgen – in der Summe ergeben Original und Storno null. Danach kann bei Bedarf eine komplett neue, korrekte Rechnung mit neuer Rechnungsnummer ausgestellt werden.

Teilkorrektur

Betrifft der Fehler nur einzelne Positionen (z. B. einen falschen Einzelpreis), reicht eine Korrektur über die Differenz. Die Originalrechnung bleibt für alle übrigen, korrekten Positionen weiterhin gültig.

Was muss auf der Stornorechnung stehen?

Eine Stornorechnung braucht grundsätzlich dieselben Pflichtangaben wie eine normale Rechnung (siehe die neun Pflichtangaben nach § 14 UStG), zusätzlich aber:

Beispiel einer Stornorechnung

Stornorechnung Nr. RE-2026-014-S Bezug: Rechnung Nr. RE-2026-014 vom 03.03.2026 Pos. 1 Konzeption & Beratung -4 Std. × 95,00 € -380,00 € Zwischensumme -380,00 € zzgl. 19 % MwSt. -72,20 € Gesamtbetrag -452,20 € Grund: Fehlerhafte Stundenanzahl auf der Originalrechnung. Eine korrigierte Rechnung folgt separat.

Häufige Fragen

Kann ich eine bezahlte Rechnung noch stornieren?

Ja. In diesem Fall wird der zu viel gezahlte Betrag über die Stornorechnung als Gutschrift verrechnet oder zurückerstattet – die Vorgehensweise bei der Rechnungsstellung selbst ändert sich dadurch nicht.

Muss die alte Rechnungsnummer wiederverwendet werden?

Nein, im Gegenteil: Die Stornorechnung bekommt immer eine eigene, neue fortlaufende Nummer. Die alte Nummer bleibt als „storniert" dokumentiert bestehen.

Reicht eine mündliche Absprache mit dem Kunden zur Korrektur?

Nein. Für die Buchhaltung und das Finanzamt zählt ausschließlich die schriftliche, formal korrekte Storno- bzw. Korrekturrechnung.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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